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Eine eigene Wohnung, das klingt gut! Ein Schritt in die Unabhängigkeit und endlich ein Ort, an dem du alles so tun und lassen kannst, wie du es entscheidest. Du bestimmst die Regeln! Gleichzeitig bereitet dir diese neue Freiheit vielleicht etwas Angst. Das ist nicht ungewöhnlich.

In eigene Wohnung zu zügeln, ist auch mit verschiedenen Aufgaben verbunden, um die du dich dann kümmern musst.

An- und Abmeldung

Wenn du zügelst, musst du dich in der alten Wohngemeinde abmelden und in der neuen spätestens bis 2 Wochen nach Einzug anmelden. Auch wenn du in der gleichen Gemeinde wohnen bleibst, musst du deine Adressänderung melden. Das geht jeweils beim Einwohneramt.

Hier findest du Infos zur Anmeldung im Kanton Basel-Stadt und hier zur Anmeldung im Kanton Basel-Landschaft.

Betreibungsauszug

Viele Vermieter*innen fordern einen Betreibungsauszug – auch Betreibungsregisterauszug genannt – bevor sie den Mietvertrag unterschreiben. Ein Betreibungsauszug informiert darüber, ob du in der Vergangenheit einmal Schulden nicht bezahlt hast und betrieben wurdest. Vermieter*innen akzeptieren einen Betreibungsauszug bis 2 Monate nach der Ausstellung. Hier kannst du einen Betreibungsauszug bestellen.

Weitere Infos zum Betreibungsauszug findest du hier

Einbürgerungsgesuch

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption, ordentliche oder erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung erworben werden.

Wenn du noch keine Schweizer Staatsangehörigkeit hast und weitere Infos zur Einbürgerung in Basel-Stadt möchtest, dann klicke hier

Wenn du die Schweizer Staatsangehörigkeit hast und dich aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz in Basel-Stadt einbürgern lassen willst, dann findest du alle relevanten Infos hier

Weitere Infos zur Einbürgerung in Basel-Landschaft findest du hier

Wohnung einrichten

Für die erste eigene Wohnung benötigst du Haushaltsgegenstände und Möbel. Gebrauchte Möbel findest du auch im Internet, z. B. hier und hier

Manchmal lohnt es sich auch, den/die* Vormieter*in* zu fragen, ob er/sie vorhandene Einrichtungsgegenstände an dich verkauft. Dafür leistest du dann eine sogenannte Abstandszahlung.

Hausratversicherung

Der Abschluss einer Hausratsversicherung ist unbedingt zu empfehlen, wenn du in deiner eigenen Wohnung lebst.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist eines Mietverhältnisses für private Wohnräume muss laut Gesetz auf mindestens 3 Monate gesetzt sein, für möblierte Zimmer oder Einstellplätze auf 2 Wochen. Im Mietvertrag können auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden, z. B. 1 Jahr Mindestmietzeit.

Als Mieter*in kannst du – nach Einhaltung der Fristen – immer und ohne Begründung auf Monatsende kündigen. Wenn du kündigen möchtest, dann empfiehlt es sich, das unterschriebene Kündigungsschreiben per Einschreiben an die Vermieter*innen zu schicken.

Weitere Infos für den Kanton Basel-Landschaft findest du hier

Weitere Infos für den Kanton Basel-Stadt findest du hier

Mietstreitigkeiten

Falls du mit deinen Vermieter*innen Streitigkeiten in formalen Dingen wie z. B. bei der Abrechnung der Nebenkosten hast, kannst du dich an die staatliche und neutrale Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten – auch Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten – wenden. Hier wirst du beraten und es wird versucht, durch Streitschlichtung eine Einigung herbeizuführen.

Weitere Infos findest du hier

Mietvertrag

Im Mietvertrag werden die Rechte und Pflichten von beiden Parteien des Mietverhältnisses geregelt. Festzuhalten ist, wer die Vertragspartner sind. Nur wer den Vertrag als Mieter*in abschliesst und namentlich genannt ist, wird Mieter*in mit allen Rechten und Pflichten. Offene Fragen zum Vertrag solltest du als Mieter*in vor dem Visum klären.

Im Mietvertrag sollten folgende Punkte geregelt sein:

  • Dauer des Mietverhältnisses und Kündigungsfristen
  • Hausordnung
  • Kaltmiete und Mietnebenkosten sowie Bedingungen für mögliche Mietzinserhöhungen
  • Mietdepot und Renovierungsvereinbarung bei Auszug
  • Regelungen zu Haustieren
  • Übergabeprotokoll zum Zustand der Wohnung und den Mängeln sowie zum Inventar (z. B. Möbel)
  • Wohnungen dürfen nur mit der Zustimmung des Vermieters untervermietet werden.

Weitere Infos zum Thema Mietvertrag findest du hier

Wenn du weitere Fragen zum Mietvertrag hast, kannst du dich auch an den Mieterverband wenden. Infos dazu findest du hier

Mietzins

Der Mietzins – auch Miete genannt – ist das Geld, das du als Mieter*in am Anfang des Monats im Voraus dem/der* Vermieter*in für deine Wohnung bezahlst. Neben der festen monatlichen Miete gibt es sogenannte Nebenkosten (z. B. für Betriebskosten wie Wasser, Abwasser, Hausreinigung; Hauswart). Mietzinserhöhungen können nur auf einen Kündigungstermin hin vorgenommen werden. Eine Erhöhung des Mietzinses muss dir als Mieter*in mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist angezeigt werden.

Zum Thema Nebenkosten findest du weitere Infos hier

Gebühren für Telefon, TV und Internet sind nicht in der Miete enthalten. Du musst dafür selbstständig einen Vertrag mit einem Anbieter abschliessen und die Kosten dann monatlich zahlen.

Mietzinsdepot

Das Mietzinsdepot – auch Kaution genannt – ist eine bestimmte Summe an Geld, das spätestens bei Mietantritt von den Mieter*innen an die Vermieter*innen bezahlt werden muss und nach Mietaustritt samt angesammelter Zinsen wieder zurückgezahlt wird.

Ein Mietzinsdepot muss nur geleistet werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Das Geld wird auf ein Mietkautionskonto einbezahlt und dient den Vermieter*innen als Sicherheit (z. B. bei Schäden in der Wohnung; Mietausfall). Im Mietvertrag festzuhalten ist der Betrag, der von dem/der* Mietenden als Kaution hinterlegt werden muss (bei Wohnräumen maximal drei Monatsmieten).

Hast du kein Geld auf der Seite für die Mietkaution? Dann kannst du eine Versicherung abschliessen. Du musst dann aber monatlich einen Betrag überweisen, was dich am Schluss vielleicht teurer kommt, als wenn du das Depot aufs Mal zahlst. Weitere Infos findest Du hier

Notfälle und Reparaturen

In vielen Häusern ist im Hausflur ein Aushang angebracht („Schwarzes Brett“). Dort findest du wichtige Telefonnummern für Notfälle, die im Haus entstehen. Für alltägliche Reparaturen (z. B. defekte Heizung im Winter; Wasserrohrbruch) kannst du den Hauswart ansprechen.

Für medizinische Notfälle in lebensbedrohlichen Situationen rufe immer direkt den Sanitätsnotruf und Krankentransport per Telefon 144.

Für medizinische Notfälle, die nicht lebensbedrohlich sind, wendest du dich am besten an deine/deinen Hausarzt*/Hausärztin* oder an die Medizinische Notrufzentrale. Zur Website der Medizinischen Notrufzentrale Basel-Stadt/ Basel-Landschaft (Telefon: 0612611515) gelangst du hier

Identitätskarte

Die Schweizer Identitätskarte – auch ID – ist ein amtlicher Ausweis für Schweizer Staatsbürger*innen. Sie ist 10 Jahre gültig. Infos zur Beantragung einer neuen ID in Basel-Landschaft findest du hier

Infos zur Beantragung einer neuen ID in Basel-Stadt findest du hier

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